Kosten / Kostenerstattung
Osteopathie- oder Rolfing-Termine kosten für Selbstzahler 80 Euro – rechnen Sie bitte mit ca. einer Stunde Dauer. Für Privat-Versicherte (ebenso Zusatz-Versicherungen) werden Behandlungen über die GebührenOrdnung für Heilpraktiker abgerechnet (GebüH). Die Gebührenziffern addieren sich bei privaten Versicherungen auf ca. 80 – 85 Euro pro Behandlung.
Bei gesetzlich Versicherten gibt es die Möglichkeit der Teil-Erstattung nach den Osteopathie-Regelungen der jeweiligen Krankenkassen (siehe weiter unten).
Viele der gesetzlichen Krankenkassen mit Osteopathie-Regelung verlangen eine Privat-Verordung eines beliebigen (Allgemein-, Fach-, Haus-, oder Zahn-)Arztes, um einige Male bis zu 80% der Kosten zu erstatten (siehe unten). Wer gesetzlich versichert ist und noch keine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen hat, dem empfehle ich einen Versicherungsvergleich: z.B. über die Seite www.gutguenstigversichert.de
Sie können davon ausgehen, dass Ihre Behandlung unmittelbar zum vereinbarten Anfangstermin beginnt – selten müssen Sie noch 2-3min warten. Bitte bringen Sie ca. eine Stunde Behandlungzeit mit.
Grundsätzlich können Kosten(-anteile), die nicht erstattet werden, beim Finanzamt als Sonderausgaben für Gesundheitsvorsorge angegeben werden. Dies gilt auch für Aufwendungen für Rolfing.